Berufliche Weiterbildung, flexibel und staatlich gefördert – jetzt informieren!

Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

Sie möchten Ihre beruflichen Chancen durch eine Weiterbildung verbessern und suchen nach Förderungsmöglichkeiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir von der EuBiA unterstützen Ihre berufliche und persönliche Entfaltung – unabhängig von Ihren Startbedingungen.

Profitieren Sie von umfassender Förderung: Sie können Ihre Weiterbildungen flexibel als Selbstzahler finanzieren oder in allen Bundesländern (außer Bayern und Sachsen) von Ihrem Recht auf bezahlten Bildungsurlaub Gebrauch machen. Darüber hinaus stehen Ihnen zahlreiche Fördermöglichkeiten wie zum Beispiel ein Bildungsgutschein für Ihre Umschulung oder berufliche Eingliederung zur Verfügung. Als zugelassener Bildungsträger der Agentur für Arbeit helfen wir Ihnen gerne dabei, die passende finanzielle Unterstützung für Ihre Ziele zu finden.

Informieren Sie sich jetzt über die Finanzierungsmöglichkeiten oder vereinbaren Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch!

Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein

Bildungscheck

Bildungsgutschein

Bildungsurlaub

Bildungsprämie

Selbstzahler*innen

Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein

Coachings oder Qualifizierungen, die mit dem AVGS gefördert werden können, heißen „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Die EuBiA ist eine Einrichtung, die solche Maßnahmen durchführt, ein sogenannter „Maßnahmeträger“.

Wenn Sie eine Maßnahme bei uns gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:

Kontaktieren Sie uns als Maßnahmeträger. Wir prüfen die Vorgaben Ihres AVGS. Können wir Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von uns eine Bestätigung.

    Kontaktieren Sie nun Ihre Vermittlungsfachkraft. Diese prüft, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch der Maßnahmeträger wird darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.

    Sie treten die Maßnahme bei der EuBiA an – Herzlich Willkommen!

    Mit dem AVGS entstehen Ihnen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid). Entstehen Ihnen Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung, werden diese unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erstattet. Bitte fragen Sie vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach.

    Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern. Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter heraus. Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft. Falls ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Bitte beachten Sie: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

    • Hier finden Sie eine Übersicht unserer AVGS-Angebote

    Bildungsgutschein

    Wenn Sie eine Weiterbildung oder Umschulung machen, kann Sie Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter mit einem Bildungsgutschein unterstützen.

    Durch einen Bildungsgutschein sichert Ihnen Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter zu , bestimmte Kosten für Sie zu übernehmen, die durch die Lehrgänge und Kurse anfallen. Die genauen Leistungen werden vor Beginn festgelegt. Jeder Bildungsgutschein ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Er gilt nur für unsere Angebote der Förderung der beruflichen Weiterbildung.

    Einen Bildungsgutschein können sowohl arbeitslose wie auch berufstätige Menschen erhalten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung beziehungsweise Umschulung notwendig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie:

    • dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können,
    • als berufstätige Person die drohende Arbeitslosigkeit vermeiden oder
    • oder Ihren Berufsabschluss nachholen.

    Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter übernimmt durch einen Bildungsgutschein zum Beispiel die Kosten für Lehrgänge und anfallende Prüfungsgebühren. Auch die Ausgaben für Bücher und Fahrtkosten oder eine Kinderbetreuung können bezahlt werden. Finden Ihre Kurse an einem anderen Ort statt, können Sie durch einen entsprechenden Bildungsgutschein die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung erstattet bekommen.

    Sie können einen Bildungsgutschein nur nach einer persönlichen Beratung erhalten. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter. Ihre Ansprechperson prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen und welche Förderungen Sie bei Ihrer Weiterbildung oder Umschulung am besten unterstützen.

    • Hier finden Sie eine Übersicht unserer Fort- & Weiterbildungsangebote

    Bildungsprämie

    Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein. Die Gutscheine fördern die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen, unabhängig vom Arbeitgeber. Auch wer sich in den Bereichen Grundbildung, Sprachen und EDV fit machen will, kann die Gutscheine beantragen.

    Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Sie zahlen daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter. Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen. Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

    Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögens-bildungsgesetz verfügen.

    Auch eine sogenannte Externenprüfung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) kann gefördert werden. Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

    Das zvE kann deutlich geringer sein als das jährliche Bruttoeinkommen. Sie können es Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen.

    Die EuBiA arbeitet mit dem W.I.R. e.V. als Beratungsstelle zusammen. Wir klären zusammen, ob Sie Anspruch auf dieses Förderinstrument haben.

    Bildungscheck NRW

    Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

    Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Sie zahlen daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter. Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und∙über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

    Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.

    Basisinformationen zum Bildungscheck NRW

    • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur Hälfte gefördert.
    • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
    • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
    • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.

    Die EuBiA arbeitet mit dem W.I.R. e.V. als Beratungsstelle zusammen. Wir klären zusammen, ob Sie Anspruch auf dieses Förderinstrument haben.

    Bildungsurlaub

    “Bildungsurlaub” (auch “Bildungsfreistellung” oder “Bildungszeit” genannt) ist ein Förderangebot der Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie diesen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann Sie dann bezahlt freistellen. Die Freistellung nutzen Sie für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen bei der EuBiA.

    Die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland:

    • In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland teilnehmen.
    • Die Anzahl der Tage, die gewährt wird, kann vom Alter abhängen.

    Meist werden 5 Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt. Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Ausgaben für Anreise und Unterkunft müssen Sie selbst tragen.

    Neben beruflicher Weiterbildung können – abhängig vom jeweiligen Bundesland – auch Qualifizierungen für Ehrenämter oder zu Themen der politischen und kulturellen Bildung unterstützt werden.

    Eine Übersicht zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie beim Info Web Weiterbildung (IWWB)

    Selbstzahler*innen

    Alle Maßnahmen der EuBiA können grundsätzlich auch als Selbstzahler*in finanziert werden. Sprechen Sie mit uns über mögliche Finanzierungsmodelle.

    Sie haben bei der EuBiA grundsätzlich die Möglichkeit alle Maßnahmen auch als Selbstzahler zu finanzieren. Sprechen Sie uns gerne diesbezüglich an. Wir informieren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über Preise, mögliche Rabatte oder Finanzierungspläne.

    Sprechen Sie uns auch gerne auf unsere EuBiA Business Produkte an.