DeuFöV Spezialmodul B1

Berufsbezogene Deutschsprachförderung

Im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung werden drei Gruppen von Spezialkursen angeboten. Laut § 13 der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung – DeuFöV) gibt es Spezialkurse zur Erreichung des Sprachniveaus B1. Analog zu den Basiskursen schließen auch die Spezialkurse zur Erreichung des Sprachniveaus B1 mit einer Zertifikatsprüfung nach dem GER ab. Das Sprachniveau B1 nach dem GER bildet die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung. Im Kontext der beruflichen Integration kann es als Basis für folgende Schritte dienen:
  • Einstieg in das Berufsleben in niederschwelligen Beschäftigungssektoren
  • Einstieg in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen oder Betriebspraktika
  • Besuch von aufbauenden Basiskursen, insbesondere B2 der berufsbezogenen Deutschsprachförderung mit dem mittelfristigen Ziel der Aufnahme einer möglichst qualifizierten Beschäftigung, einer Weiterqualifizierung und/oder der Anerkennung von Berufsabschlüssen
  • Dauer / Umfang

    400 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

    Zulassungsvoraussetzungen

    Teilnehmende am Spezialkurs B1 sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen
    Alter, die…

  • beim Deutsch-Test für Zuwanderer trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetztes inklusive der 300 UE Wiederholung das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.

  • zwar durch ein vorhandenes Zertifikat nach dem GER das Sprachniveau B1 nachweisen können, dieses Zertifikat jedoch älter als sechs Monate ist und der Einstufungstest ein Sprachniveau unterhalb von B1 nachweist.

    Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Spezialkurs B1 sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2, welche durch den Kursteilnehmenden vorab nachzuweisen sind. Vorhandene Zertifikate nach dem GER für Sprachen sollen dabei unbedingt berücksichtigt werden. Ist ein Sprachzertifikat älter als sechs Monate, muss vom Kursträger ein Einstufungstest durchgeführt werden, der ausschließlich von einer zugelassenen Lehrkraft durchzuführen und auszuwerten ist sowie alle vier Fertigkeiten umfasst.

  • Kursstarttermine

    Auf Anfrage

    Inhalte

    Kommunikation am Arbeitsplatz
    Lernen am Arbeitsplatz
    Arbeitssuche
    Aus- und Fortbildung
    Rechtliches
    Umgang mit Medien
    Bewerbung
    Sicherheitsbestimmungen
    Beschwerdemanagement

    Der Spezialkurs B1 endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER das Können und die Zuordnung zu der Niveaustufe B1 bestätigt. Es kommen hierbei ausschließlich Prüfungen zum Einsatz, die alle vier sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) abbilden und die durch von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) akkreditierte Institutionen angeboten werden (Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF).

    Bei Nichterreichung des Kursziels und ordnungsgemäßer Unterrichts- und Prüfungsteilnahme kann die Prüfung zum Nachweis des B1-Niveaus wiederholt werden. Der Kurs kann auf Antrag der oder des Teilnehmenden bei der die Teilnahmeberechtigung erteilenden Stelle einmal wiederholt werden, wenn ohne die erneute Teilnahme an einem Spezialkurs B1 das Bestehen der Prüfung nicht zu erwarten ist.

    • Anfrageformular

    de_DE