Berufsbegleitender Vorbereitungskurs zur Externenprüfung Heilerziehungspflege

Dieser Vorbereitungskurs befähigt Sie dazu selbstständig u. eigenverantwortlich Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in unterschiedlichsten Einrichtungen als Heilerziehungspfleger*in tätig zu werden. Als Teilnehmer*in erwerben Sie berufliche Handlungskompetenz und werden im Rahmen des Kurses durch erfahrene Lehrkräfte auf die Teilnahme an der Externenprüfung durch die Fachschulen vorbereitet.

Dauer / Umfang

Berufsbegleitender Kurs:
ca. 1080 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (die erforderlichen Praxisstunden können in der Einrichtung absolviert werden, in der der/die Teilnehmer*in angestellt ist)
Unterrichtszeiten: Ein- bis zweimal pro Woche: Di. / Mi. / Do. von 08:30 Uhr bis 14:15 Uhr, eine Intensivblockwoche von Mo. bis Fr.

Die Unterrichtseinheiten werden zum Großteil online absolviert mit vereinzelten Praxistagen vor Ort an einem unserer Standorte.

Förderung
Die Teilnahme an diesem AZAV-zertifizierten Kurs ist zu 100% förderfähig über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, auch über das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz für Arbeitgeber*innen. Eine begleitende Beschäftigung ist eine Grundvoraussetzung dieses Kurses. Auch das Einlösen von Bildungsschecks NRW ist möglich.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Einwandfreies Führungszeugnis.

  • Bestandener Eignungs- / Einstufungstest.

  • Sie haben in den letzten zwei Jahren keine Fachschule besucht, die den angestrebten Abschluss vermittelt.

  • Sie verfügen über den mittleren Schulabschluss (Fachoberschule).

  • Sie verfügen über eine der folgenden beruflichen Qualifikationen:

    a) Berufsabschluss in einem Beruf, der der Fachrichtung dienlich ist und Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand oder

    b) Berufsabschluss Staatlich geprüfte/-r Kinderpfleger/-in, Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/-in und Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/-in mit Schwerpunkt Heilerziehung oder

    c) Nicht einschlägiger Berufsabschluss und eine einschlägige berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 240 Stunden in Teilzeit bzw. sechs Wochen in Vollzeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung. Die berufliche Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres absolviert werden oder

    d) Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und dem Erwerb der Fachhochschulreife oder

    e) Abschluss der Fachoberschule, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen mit beruflichen Kenntnissen und der Fachhochschulreife oder

    f) Einschlägige hauptberufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren. Der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule kann hierauf angerechnet werden. Erforderlich sind berufliche Vollzeittätigkeiten. Bei Teilzeitbeschäftigungen verlängert sich die Dauer entsprechend oder

    g) Hochschulzugangsberechtigung und eine einschlägige berufliche Tätigkeit im Umfang von mind. 240 Stunden in Teilzeit bzw. sechs Wochen in Vollzeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung. Die berufliche Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres absolviert werden.

  • Kursstarttermine

    Auf Anfrage

    Inhalte

    Heilerziehungspfleger*innen begleiten und unterstützen Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung aller Altersstufen und unterstützen sie so ihren Alltag möglichst selbstständig führen zu können. Unter Berücksichtigung der Art und des Grades der jeweiligen Behinderung motivieren und planen sie sinnvolle Freizeitbeschäftigungen, wie z. B. Sport, Musik oder künstlerische Aktivitäten. Sie fördern das soziale Verhalten, die persönliche Entwicklung und die schulische oder berufliche Eingliederung. Heilerziehungspfleger*innen helfen bei Bedarf bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden. Zum Aufgabenprofil gehören auch organisatorische und administrative Aufgaben, wie z.B. die Erstellung von Hilfe- o. Förderplänen.

    • Anfrageformular

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