Bildungsprämie

Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein. Die Gutscheine fördern die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen, unabhängig vom Arbeitgeber. Auch wer sich in den Bereichen Grundbildung, Sprachen und EDV fit machen will, kann die Gutscheine beantragen.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Sie zahlen daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter. Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen. Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögens-bildungsgesetz verfügen.

Auch eine sogenannte Externenprüfung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) kann gefördert werden. Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

Das zvE kann deutlich geringer sein als das jährliche Bruttoeinkommen. Sie können es Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen.

Die EuBiA arbeitet mit dem W.I.R. e.V. als Beratungsstelle zusammen. Wir klären zusammen, ob Sie Anspruch auf dieses Förderinstrument haben.

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