Zertifizierung

Alle vier EuBiA Gesellschaften, d.h. die EuBiA GmbH, die EuBiA NRW GmbH, die EuBiA Rhein Ruhr Ost GmbH und die EuBiA Rhein Ruhr West GmbH, sind zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach § 178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und § 2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV).
Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung. Zugelelassen durch die fachkundige Stelle TQCert GmbH – von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Mit den nachfolgenden Zertifikaten wird bescheinigt, dass der Träger gemäß § 178 SGB III
die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt
dass er in der Lage ist, durch eigene Bemühungen die berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen
seine Leitung, seine Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen
dass er ein System zur Sicherung der Qualität anwendet