Im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung werden drei Gruppen von Spezialkursen angeboten. Laut § 13 der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung – DeuFöV) gibt es Spezialkurse zur Erreichung des Sprachniveaus B1. Analog zu den Basiskursen schließen auch die Spezialkurse zur Erreichung des Sprachniveaus B1 mit einer Zertifikatsprüfung nach dem GER ab. Das Sprachniveau B1 nach dem GER bildet die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung. Im Kontext der beruflichen Integration kann es als Basis für folgende Schritte dienen:
Dauer / Umfang
400 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Zulassungsvoraussetzungen
Teilnehmende am Spezialkurs B1 sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen
Alter, die…
Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Spezialkurs B1 sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2, welche durch den Kursteilnehmenden vorab nachzuweisen sind. Vorhandene Zertifikate nach dem GER für Sprachen sollen dabei unbedingt berücksichtigt werden. Ist ein Sprachzertifikat älter als sechs Monate, muss vom Kursträger ein Einstufungstest durchgeführt werden, der ausschließlich von einer zugelassenen Lehrkraft durchzuführen und auszuwerten ist sowie alle vier Fertigkeiten umfasst.
Kursstarttermine
21.03.2022 Bochum
08.03.2022 Düsseldorf
Inhalte
Der Spezialkurs B1 endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER das Können und die Zuordnung zu der Niveaustufe B1 bestätigt. Es kommen hierbei ausschließlich Prüfungen zum Einsatz, die alle vier sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) abbilden und die durch von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) akkreditierte Institutionen angeboten werden (Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF).
Bei Nichterreichung des Kursziels und ordnungsgemäßer Unterrichts- und Prüfungsteilnahme kann die Prüfung zum Nachweis des B1-Niveaus wiederholt werden. Der Kurs kann auf Antrag der oder des Teilnehmenden bei der die Teilnahmeberechtigung erteilenden Stelle einmal wiederholt werden, wenn ohne die erneute Teilnahme an einem Spezialkurs B1 das Bestehen der Prüfung nicht zu erwarten ist.