Bildungsurlaub

„Bildungsurlaub“ (auch „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ genannt) ist ein Förderangebot der Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie diesen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann Sie dann bezahlt freistellen. Die Freistellung nutzen Sie für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen bei der EuBiA.

Die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland:

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In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland teilnehmen.

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Die Anzahl der Tage, die gewährt wird, kann vom Alter abhängen.

Meist werden 5 Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt. Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Ausgaben für Anreise und Unterkunft müssen Sie selbst tragen.

Neben beruflicher Weiterbildung können – abhängig vom jeweiligen Bundesland – auch Qualifizierungen für Ehrenämter oder zu Themen der politischen und kulturellen Bildung unterstützt werden.

Eine Übersicht zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie beim Info Web Weiterbildung (IWWB)

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